[1] Unter Sprachbehinderung wird eine Vielzahl von Störungen der Kommunikationsfähigkeit einer Person verstanden. Sprachbehinderungen können sowohl die Fähigkeit betreffen, sprachliche Äußerungen zu produzieren, als auch die Fähigkeit, sie aufzunehmen und zu verstehen.
[1] „Dementsprechend sollte auch der Begriff der Sprachbehinderung ausdifferenziert werden (vgl. auch Braun, 1999). Wir formulieren deshalb wie folgt: Als sprachbehindert gilt, wer durch eine Schädigung der an der Kontrolle und Ausführung von Sprache beteiligten Organe (zentrales Nervensystem, Artikulationsorgane) an einer langfristigen Störung oder Einschränkung im Spracherwerb bzw. im Handeln mit der gesprochenen und- geschriebenen Sprache leidet und von daher in seiner täglichen Lebensführung und in seinem sozialen und kommunikativen Umfeld Benachteiligungen in Kauf nehmen muß als auch in seiner seelisch-geistigen Entwicklung und Befindlichkeit Probleme hat oder empfindet, weil seine Teilhabe ("participation") am Leben der Gemeinschaft eingeschränkt ist.“❬ref❭Justus-Liebig-Universität Giessen, Fachbereich 03, Heil- und Sonderpädagogik❬/ref❭