[1] „Die Vergabe- und Vertragsordnungen VOL/A, VOB/A und VOF enthalten die Detailvorschriften der Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen.“❬ref❭Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) bmwi.de, abgerufen am 5. Juni 2015❬/ref❭
[1] „Die VOB regelt nationale und europaweite Ausschreibungsbedingungen für die Herstellung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung baulicher Anlagen.“❬ref❭Ausschreibungen nach VOBwww.stadt-koeln.de, abgerufen am 9. April 2015❬/ref❭
[1] „Sie sehen hier die VOB/A Fassung 2012, in Anwendung seit dem 19.7.2012. Abschnitt 1 (Basisparagraphen) ist unverändert geblieben.“❬ref❭ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil Awww.dejure.org; abgerufen am 8. Juni 2015❬/ref❭
[1] „Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), einem von den Interessengruppen der öffentlichen Auftraggeber und der Auftragnehmer paritätisch besetzten Gremium, erarbeitet und fortgeschrieben.“ ❬ref❭Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)Teile A und Bwww.fib-bund.de, abgerufen am 8. Juni 2015❬/ref❭
[1] „Die VOB/A (DIN 1960) enthält die von öffentlichen Auftraggebern anzuwendenden Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen -und ist in drei Abschnitte gegliedert.“❬ref❭Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)Teile A und Bwww.fib-bund.de, abgerufen am 8. Juni 2015❬/ref❭